Mobilität für alle: Barrierefreiheit im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) weiter voranbringen

Landtag fordert Umsetzung novellierter Personenbeförderungsgesetze.

Die Barrierefreiheit im ÖPNV betrifft viele Personengruppen und muss daher dringend flächendeckend gewährleistet werden. Natürlich zielt sie in erster Linie auf Menschen mit körperlichen, kognitiven oder beispielsweise Sinnesbeeinträchtigungen wie Sehstörungen ab, aber auch Mütter und Väter mit Kinderwagen, ältere Menschen mit Rollatoren oder Personen mit Fahrrädern stehen oft vor einem Problem, wenn sie den ÖPNV nutzen wollen.

Fehlende Rampen und Aufzüge, defekte Rolltreppen, fehlende Bodenindikatoren für Sehbehinderte, unterschiedliche Bordsteinhöhen oder auch baulich verengte Zuwege bei Halte- und Wartestationen und unterschiedlich hohe Bahnsteighöhen verhindern die problemlose Teilnahme für viele am ÖPNV.

Bereits zum 1. Januar 2013 wurde im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) die Schaffung von Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum Januar 2022 verankert – diese wurde bis heute nicht flächendeckend erreicht. Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wurde 2019 eine „Grundsatzvereinbarung zur Herstellung der Barrierefreiheit an allen SPNV-Stationen“ beschlossen, um bis 2030 mindestens 90 Prozent der Fahrgäste einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg zu ermöglichen.

Da es bisher keine Plattform gibt, die Informationen über die Barrierefreiheit im ÖPNV und SPNV bündelt, wäre die Etablierung einer App sinnvoll, die diese Infos digital und barrierefrei bereitstellt. So kann nicht nur die Planung von Fahrten vereinfacht werden, sondern es können auch Störungen während der Reise und Mängel digital gemeldet werden.

Wichtig wäre auch die Bündelung der Projektförderung für den barrierefreien Umbau von Haltestellen bei den jeweils zuständigen Verkehrsverbünden. Nur so kann der bürokratische Aufwand bei der Stellung und Abwicklung von Förderanträgen gesenkt werden. Zudem sollten Verbände für Menschen mit Behinderungen stärker in die Planungen mit einbezogen werden.

Auch die Bundesregierung soll aufgefordert werden, die für die Barrierefreiheit Verantwortlichen stärker in die Pflicht zu nehmen. Die Mobilitätsservicezentrale der Deutschen Bahn AG muss täglich 24 Stunden lang erreichbar und der Einsatz von Hubliften an allen Fernverkehr-Bahnhöfen in NRW gewährleistet sein.

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