Mehr Klarheit, mehr Beteiligung und weniger Bürokratie.
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften hat der nordrhein-westfälische Landtag wichtige Weichen gestellt, um die kommunalpolitischen Strukturen vor Ort zu modernisieren und zu stärken – pünktlich vor der Kommunalwahl im September. Diese Reformen begrüße auch ich ausdrücklich. Wir schaffen damit nicht nur mehr Klarheit, sondern machen die Kommunalpolitik vor Ort fairer, transparenter und attraktiver – für alle, die sich engagieren.
Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Arbeitsbedingungen in den kommunalen Gremien zu verbessern und die Handlungsfähigkeit der Städte, Gemeinden und Kreise zu stärken – durch effizientere Strukturen und Beteiligungsformate. Das ist ein echtes Demokratie-Update für die kommunale Ebene.
Konkret enthält die Gesetzesinitiative zahlreiche praktische Verbesserungen: So sollen Sitzungen durch neue Fraktionsuntergrenzen effizienter und weniger störanfällig werden. Ausschüsse lassen sich künftig einfacher besetzen, und Vorsitzende von Ausschüssen können abgewählt werden, wenn sie sich als ungeeignet erweisen. Sachkundige Bürgerinnen und Bürger erhalten mehr Einfluss, das Mindestalter für ihre Berufung wird von 18 auf 16 Jahre gesenkt.
Gerade junge Menschen müssen stärker in kommunale Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Deshalb freue ich mich besonders über die Verpflichtung der Gemeinden, bei jugendrelevanten Planungen aktiv Jugendbeteiligung umzusetzen und Jugendvertretungen einzurichten. Auch die Integrationsräte werden deutlich aufgewertet: Sie sollen künftig als vollwertige Ausschüsse für Chancengerechtigkeit fungieren.
Darüber hinaus wird die interkommunale Zusammenarbeit vereinfacht – künftig können sich Kommunen auch jenseits direkter Nachbarschaft vernetzen und gemeinsam Projekte auf den Weg bringen. Außerdem sollen öffentliche Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte künftig deutlich einfacher und schneller durchführbar sein. Damit geben wir unseren Kommunen mehr Freiheit und Flexibilität – gerade bei Investitionen vor Ort ist das ein echter Fortschritt.
In einer Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Heimat und Kommunales, an der ich auch teilnahm, wurden zahlreiche Hinweise aus der kommunalen Praxis aufgenommen.
Ich bin überzeugt: Mit diesem Gesetz machen wir unsere Kommunen zukunftsfähiger und stärken das Ehrenamt. Wir zeigen, dass wir die kommunale Ebene nicht nur rhetorisch ernst nehmen, sondern tatsächlich verbessern wollen – für alle, die sich mit Herzblut vor Ort engagieren.