Klare Regeln für die Bejagung.
Mit der geplanten Änderung des Landesjagdgesetzes schafft Nordrhein-Westfalen die Voraussetzungen für einen neuen Umgang mit dem Wolf. Nachdem der Wolf auf Bundesebene in das Jagdrecht aufgenommen wurde, soll er nun auch ausdrücklich in den Katalog der jagdbaren Tierarten in Nordrhein-Westfalen aufgenommen werden. Damit werden die bundesrechtlichen Vorgaben auf Landesebene umgesetzt und die rechtlichen Grundlagen für ein praktikables Wolfsmanagement geschaffen.
Für mich ist dabei insbesondere die Möglichkeit wichtig, schadstiftende Wölfe künftig rechtssicher und zielgerichtet bejagen zu können. Wir müssen dort handeln können, wo Wölfe trotz geeigneter Herdenschutzmaßnahmen Nutztiere reißen. Gerade unsere Weidetierhalter brauchen die Sicherheit, dass in solchen Fällen nicht nur über Lösungen gesprochen wird, sondern auch tatsächlich gehandelt werden kann.
Genau hier setzt die Neuregelung an. Bei einem Riss soll nach landesweit einheitlichen fachlichen Kriterien festgestellt werden, ob ein Wolf verantwortlich war und ob zumutbare Herdenschutzmaßnahmen überwunden wurden. Diese Feststellung ist Voraussetzung für das beschleunigte Entnahmeverfahren bei einem schadstiftenden Wolf.
Wie aufwendig Herdenschutz in der Praxis ist, habe ich im vergangenen Jahr bei einem Besuch der Schäferei Linsmann in Balve-Garbeck erlebt. Dort habe ich mich unter anderem über ein mit Landesmitteln gefördertes elektrisches Litzensystem, das die Schafe vor Wolfsangriffen schützen soll, informiert.
Es geht nicht um einen pauschalen Abschuss des Wolfes. Aber Artenschutz darf nicht dazu führen, dass wir bei einzelnen problematischen Tieren handlungsunfähig sind. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, muss eine Bejagung möglich sein – rechtssicher, zielgerichtet und ohne unnötig lange Verfahren.
Gleichzeitig soll das Wolfsmanagement landesweit einheitlicher organisiert werden. Vorgesehen sind unter anderem Regelungen zu revierübergreifenden Managementplänen, Weidegebieten, Jagdzeiten und den Voraussetzungen für die Jagdausübung.
Für mich gehören Herdenschutz und die Möglichkeit zur Bejagung deshalb zusammen. Unsere Schäfer und Weidetierhalter leisten einen wichtigen Beitrag zur Pflege unserer Kulturlandschaft und zum Naturschutz. Wer von ihnen verlangt, ihre Tiere bestmöglich vor dem Wolf zu schützen, muss ihnen gleichzeitig die Sicherheit geben, dass der Staat handelt, wenn dieser Schutz nicht ausreicht. Wir brauchen einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Wolf – aber ebenso einen verantwortungsvollen Umgang mit den Menschen, die tagtäglich für ihre Tiere sorgen.