Digitale Grenzüberschreitungen müssen Konsequenzen haben.
Der Schutz der Privatsphäre und der digitalen Selbstbestimmung ist für mich eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Immer häufiger werden insbesondere Frauen heimlich fotografiert oder gefilmt – gerade in Situationen, in denen sie sich in ihrer Intimsphäre sicher fühlen sollten. Diese Aufnahmen werden anschließend sogar online gestellt. Bislang sind solche sogenannten „Voyeur-Aufnahmen“ jedoch nicht immer strafbar. Es kann nicht sein, dass Schwarzfahren unter Strafe steht, heimliches Filmen oder Fotografieren intimer Körperstellen aber nicht. Wir brauchen ein Strafrecht, das mit der digitalen Realität Schritt hält und gerade Frauen wirksam schützt.
Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit Hamburg eine bundesweite Debatte über die Strafbarkeit solcher digitalen Übergriffe angestoßen. Auch sexistische Belästigungen in der Öffentlichkeit – das sogenannte Catcalling – sollen künftig geahndet werden können. Niemand muss sich beleidigende oder sexistische Bemerkungen gefallen lassen. Wir müssen als Gesellschaft klarstellen: Respekt und Anstand gelten überall – auf der Straße und im Netz.
Auslöser für die aktuelle Initiative war der Fall einer Kölnerin, die beim Joggen heimlich gefilmt wurde – ein Verhalten, das nach geltender Rechtslage bislang nicht strafbar war. Ihre Petition „Voyeur-Aufnahmen strafbar machen“ fand mehr als 137.000 Unterstützerinnen und Unterstützer und hat eindrucksvoll gezeigt, wie groß der Handlungsbedarf ist. NRW steht an der Seite der Betroffenen. Es ist unsere Aufgabe, gerade Frauen und Mädchen besser zu schützen – vor Übergriffen in der realen Welt und im digitalen Raum.
Zu diesem Thema fand in der vergangenen Plenarwoche eine Aktuelle Stunde im Landtag statt.