Soforthilfe für Sportvereine – Land NRW stellt 55,2 Millionen Euro bereit, um Insolvenzen im Sport abzuwenden

Pressemitteilung.

Von gestiegenen Energiekosten beeinträchtigte Vereine erhalten Unterstützung.

Zur Abmilderung der krisenbedingten Energiemehrkosten können Sportvereine in NRW, die eigene Sportstätten unterhalten, auf Antrag mit einer Soforthilfe unterstützt werden. Insgesamt 55,2 Millionen Euro stellt die CDU-geführte Landesregierung bereit.

Mit dieser Soforthilfe soll möglichen Schließungen von Sportstätten vorgebeugt werden. „Ich weiß, dass es auch in meinem Wahlkreis Sportvereine gibt, die durch Nachzahlungen an ihren Energieversorger nun existentiell bedroht sind, weil sie diese ohne Unterstützung nicht selbst tragen können“, sagt der Landtagsabgeordnete Matthias Eggers. „Um so wichtiger ist es, dass die Vereine von dieser Fördermöglichkeit erfahren und schnellstmöglich einen Antrag stellen können!“

Leistungen können für den Zeitraum vom 01. April 2022 bis zum 31. März 2023 beantragt werden und sind abhängig von den Preisen der Energieträger, die am 31. März 2022 gültig waren. So sollen die Mehrkosten für den Betrieb von Sportstätten, den dazugehörigen Unterkünften, Schulungs- und Aufenthaltsräumen sowie Geschäftsstellen abgefedert werden.

Sportvereine können bis zu 60 Prozent der entstandenen Mehrkosten aus dem Förderprogramm erhalten. Die Obergrenze liegt bei 200.000 Euro.

Seit dem 01. März und noch bis zum 30. Mai 2023 können Vereine ihre Anträge über das LSB-Förderportal (https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite) stellen und so schnell und unbürokratisch die nötige Unterstützung erhalten.

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