Regierungsfraktionen bringen Gesetzesinitiative zur Grundsteuer ein.
Die Neugestaltung der Grundsteuer nach dem sogenannten Scholz-Modell hat auch in den NRW-Kommunen zu teils extremen Verschiebungen geführt. In einigen Städten ist die steuerliche Belastung insbesondere für Wohngrundstücke gestiegen. Gewerblich genutzte Grundstücke sind durch die Neuberechnung teilweise steuerlich günstiger geworden. Die kommunale Familie – die Verbände als Stimme der Kommunalen – haben die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen aufgefordert, eine Lösung für diese Problematik vorzulegen. Diesem Auftrag sind die Fraktionen von CDU und Bündnis90/Grüne nun nachgekommen. Wir wollen verhindern, dass gerade Eigentümer von Wohnimmobilien zukünftig stärker belastet werden.
Der Gesetzesentwurf der Fraktionen, der in dieser Plenarwoche zur weiteren Beratung angenommen worden ist, sieht vor, dass es den Kommunen optional freigestellt wird, differenzierte Hebesätze für Wohngrundstücke und Nicht-Wohngrundstücke einzuführen. Die Situation ist im Land höchst unterschiedlich. In Düsseldorf anders als in Balve. Teilweise sind die Voraussetzungen auch in den Städten meines ländlichen Wahlkreises verschieden. Die Städte sollen deshalb nach Vorstellung der Koalitionsfraktionen selbst entscheiden, wie sie die Grundsteuer im Detail in ihrem Bereich gestalten. Bereits am Freitagmorgen haben die Ausschüsse für Haushalt & Finanzen sowie Heimat & Kommunales, dem auch ich angehöre, eine Anhörung beschlossen. In dieser Anhörung sollen dann die Vertreter der Kommunen zu Wort kommen, um ihre Meinungen und Vorstellungen in den weiteren Prozess einzubringen.