Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Nordrhein-Westfalen

Gesetze sollen angepasst werden.

Die Landesregierung legte in dieser Plenarwoche einen Gesetzentwurf vor, der das WDR-Gesetz, das Landesmediengesetz NRW und weitere Mediengesetze anpasst.

Hintergrund ist der Reformstaatsvertrag der Länder, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk modernisieren soll. Ziel ist es, den Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu schärfen, die Zusammenarbeit zu verbessern und Gremienaufsicht, Haushaltsführung und Kostensteuerung zu stärken.

Mit diesen Anpassungen reagieren wir auf die aktuellen Herausforderungen des digitalen Medienumfelds und sorgen dafür, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterhin transparent, effizient und zukunftsfähig arbeitet. Als Mitglied im Landtagsausschuss für Kultur und Medien ist mir dieses Thema besonders wichtig.

Darüber hinaus bringt das Gesetz praktische Erleichterungen für Lokalfunk und Hochschulradios, etwa bei der Digitalisierung, der Chefredakteursregelung, elektronischen Beschwerdewegen, der Transformation in die digitale Welt und einheitlichen Reisekostenregelungen. Auch Bürokratie wird reduziert, damit die Rundfunkanstalten flexibler arbeiten können.

Der Gesetzentwurf berücksichtigt außerdem Änderungen durch das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes, das das Telemediengesetz abgelöst hat. Die geplanten Neuregelungen sollen nach Ratifikation der Landesparlamente schrittweise umgesetzt werden – darunter die Neufassung des Hörfunkauftrags ab Januar 2027.

Mit diesen Maßnahmen stärkt Nordrhein-Westfalen seine Rolle als moderner Standort für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und schafft die Voraussetzungen für digitale Medienangebote der Zukunft. Davon bin ich überzeugt.

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