Bezahlkarte für Asylbewerber

NRW-Kommunen können über Einführung entscheiden.

Am 7. Januar 2025 erhielten die ersten Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen, die in Landesunterkünften leben, die Bezahlkarte, die ab dem zweiten Quartal auch in Kommunen eingeführt werden kann.

Die Bezahlkarte ersetzt die bisherigen Barauszahlungen und wird monatlich mit den entsprechenden Leistungen aufgeladen. Ziel der Einführung ist es, illegale Migration zu verringern und Geldtransfers ins Ausland zu unterbinden.

Die Bezahlkarte, die an alle erwachsenen Leistungsberechtigten ausgegeben wird, kann auch über eine App genutzt werden und ist deutschlandweit in über 15.000 Geschäften sowie im Onlinehandel einsetzbar. Von dem Guthaben können monatlich bis zu 50 Euro Bargeld abgehoben werden. Das ist besonders für Familien nützlich, die beispielsweise Dinge wie Kinderkleidung auf Flohmärkten kaufen möchten. Die Karte kann nicht für Zahlungen im sowie Überweisungen und Geldtransfers ins Ausland, Glücksspiel oder sexuelle Dienstleistungen verwendet werden.

Kommunen haben die Möglichkeit, die Karte nach der sogenannten „Opt-Out-Regelung“ auch erst später einzuführen und erhalten Unterstützung sowie Schulungen durch den Dienstleister. Die Einführung und die Betriebskosten werden vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen. Die Bezahlkarte ist ein modernes, transparentes Instrument zur Auszahlung von Sozialleistungen, daher befürworte ich ihre Einführung sehr.

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