Jüdische und israelische Studierende benötigen Unterstützung vor dem Hintergrund des Kriegs im Nahen Osten

Auch Universitäten müssen tätig werden.

Seit dem brutalen Angriff der islamistischen Terrororganisation Hamas blickt unser Land voller Sorge auf die Geschehnisse im Nahen Osten. Unendliches Leid ist über die Menschen dort hereingebrochen, es gibt viele Tote, Verletzte und auch immer noch Entführte in der Gewalt der Hamas.

Erschreckend sind nun Berichte über antisemitische und antiisraelische Äußerungen auch an den Hochschulen in NRW. Jüdische und israelische Studierende fühlen sich nicht mehr sicher, und das ist nicht hinnehmbar.

Die Zukunftskoalition aus Grünen und CDU fordert nun die Hochschulen auf, sich intensiv mit dem Thema Israelfeindlichkeit und Antisemitismus zu befassen. Es darf unter den Studierenden kein Zweifel daran aufkommen, dass die derzeitige Lage im Nahen Osten durch den Terror der Hamas hervorgerufen wurde.

Hochschulen sind nun dazu angehalten, aktiv und klar positioniert Bildungsinformationen zur Aufklärung zur Verfügung zu stellen und Desinformationen zu verhindern. Besonders die physische Sicherheit der Studierenden, Hochschulbeschäftigten und Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler muss gewährleistet sein. Wichtig ist aber auch die Bereitstellung von Räumen, in denen eine intensive Begleitung stattfindet und (auch psychosoziale) Beratung und Hilfen angeboten werden.

Auch die Studierendenvertretungen sind ein wichtiges Organ bei der Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins. Zudem sind sie verpflichtet, die  Bereitschaft zur Toleranz sowie für die Wahrnehmung sozialer Belange ihrer Mitglieder zu stärken.

Gemeinsam mit den Hochschulen muss ein Weiterbildungsangebot für Beraterinnen und Berater, Lehrende und andere interessierte Hochschulmitglieder und -angehörige erstellt werden. Gerade im Zusammenhang mit dem Konflikt im Nahen Osten müssen deren Beratungskompetenzen erweitert werden.

Ein weiterer Punkt ist die Weiterentwicklung des Hochschulgesetzes bei den Regelungen gegen Diskriminierung, um den Studierenden einen effektiven Schutz gewährleisten zu können.

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