GFG 2025 steigt erneut an.
Die Kommunen in NRW können in 2025 voraussichtlich mit Zuweisungen in Höhe von rund 15,68 Milliarden Euro und damit rund 357,77 Millionen Euro mehr als im Jahr 2024 rechnen. Die Landesregierung hat den Gesetzesentwurf jetzt ins Parlament eingebracht. Das GFG 2025 bleibt stabil. Dies gibt den Städten und Gemeinden Planungssicherheit.
Haupttreiber für die Steigerung der Zuweisungen sind die Umsatzsteuer und die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Anders als in 2024 fällt der positive Effekt aus dem Zuwachs der Lohnsteuer weg, bei der Einfuhrumsatzsteuer ergibt sich sogar ein Rückgang. Grund hierfür ist die schwierige wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland.
Diese zeigt sich auch an den Finanzen der Kommunen: Hier wurde 2023 erstmalig seit 2017 ein Finanzierungsdefizit erwirtschaftet. Gründe hierfür sieht man im Ministerium insbesondere im Bürgergeld: Die Sozialleistungen der Kommunen in NRW sind in 2023 per Saldo um rund 2,1 Milliarden Euro gestiegen. Es muss dringend auf Bundesebene eine Reform des Bürgergeldes her!
Die NRW-Kommunen erhalten weitere Zuweisungen des Landes NRW: im laufenden Jahr 2024 36,9 Milliarden Euro – fast 40 Prozent des gesamten Landeshaushaltes geht somit an die Kommunen. In den vergangenen acht Jahren hat die Landesregierung die Zuweisungen an die Kommunen um 51,2 Prozent gesteigert! Dies hatte neben guten Steuerjahren Auswirkungen auf die Erfolge der Kommunen. Kassenkredite konnten um sieben Milliarden Euro auf 20,9 Milliarden Euro verringert werden, parallel stiegen die kommunalen Investitionen auf einen Spitzenwert von über 10 Milliarden. Die Landesregierung arbeitet parallel an der Lösung der kommunalen Altschulden. NRW hat einen Vorschlag gemacht. Jetzt muss der Bund seinen Teil erfüllen und liefern.