Bund ist nun gefordert, auch die Kommunen in NRW zu unterstützen.
Der Bundestag und Bundesrat haben kürzlich entscheidende Grundgesetzänderungen verabschiedet, die Ausnahmen von der Schuldenbremse für den Bereich Verteidigung sowie die Einführung eines Sondervermögens für Infrastruktur regeln. Gemeinsam wurden Antworten auf zentrale Themen wie Verteidigungsfähigkeit und Infrastrukturentwicklung formuliert, die für die Zukunft unseres Landes von entscheidender Bedeutung sind.
Dieses Finanzpaket ist ein entscheidender Schritt, die Infrastruktur wieder fit zu machen. Und es ist auch eine klare und entschlossene Botschaft an unsere internationalen Partner – aber auch gegenüber potenziellen Gegnern und Feinden in der Welt: Wir sind in der Lage, unsere Verteidigung zu stärken und bereit, unsere Sicherheitsinteressen zu wahren.
Für die Infrastruktur stellt das Finanzpaket die Grundlage für eine nachhaltige wirtschaftliche Erneuerung in Deutschland dar. Nun müssen die entsprechenden Mittel rasch und unbürokratisch auch an die Länder, Städte und Gemeinden weitergegeben werden, damit diese schnell von den Maßnahmen profitieren können.
Besonders steht die neue Bundesregierung nun in der Verantwortung, in Bezug auf die Altschuldenproblematik aktiv zu werden. Die Rahmenbedingungen für die Kommunen müssen sich ändern – Soziallasten in der derzeitigen Höhe, die vom Bund auf die Städte abgeschoben worden sind, sind nicht mehr stemmbar. Es ist unerlässlich, die Kommunen in finanzieller Hinsicht zu stärken, damit ihnen mehr Handlungsspielraum eingeräumt wird. Die Bundesregierung muss nun ihren Teil der kommunalen Altschulden übernehmen. Die Landesregierung NRW hatte sich dazu verpflichtet, in den kommenden 30 Jahren jährlich 250 Millionen Euro – insgesamt also 7,5 Milliarden Euro – für den Schuldenabbau der Kommunen zur Verfügung zu stellen.