Mehr Freiheit für Kommunen, weniger Aufwand für Unternehmen und einfachere Wege für Bürger.
Mit einem umfassenden Gesetzespaket treibt die schwarz-grüne Landesregierung den Bürokratieabbau in Nordrhein-Westfalen spürbar voran. Drei Entlastungsgesetze sollen Verfahren vereinfachen, Berichtspflichten reduzieren und Kommunen mehr Freiräume für innovative Lösungen geben. Ziel ist eine moderne, leistungsfähige und bürgernahe Verwaltung. Das Landeskabinett hat sich jetzt auf eine Vorgehensweise für eine Bürokratie-Abbau-Initiative geeinigt.
Alle reden immer über Bürokratie-Abbau – die NRW-Landesregierung handelt! Im Mittelpunkt der anstehenden Reform steht ein echter Systemwechsel: Künftig soll das Prinzip der Beweislastumkehr gelten. D. h. Berichtspflichten und Dokumentationsauflagen für Unternehmen bleiben nur bestehen, wenn sie auch ausdrücklich begründet werden und somit notwendig sind. Andernfalls entfallen diese bisherigen Verpflichtungen zum 1. Januar 2027 automatisch. Damit sollen Unternehmen deutlich entlastet werden und sich stärker auf Innovationen und Investitionen konzentrieren können.
Auch für Bürgerinnen und Bürger soll der Kontakt mit Behörden einfacher werden: Die E-Mail wird künftig zum Regelfall, die klassische Schriftform zur Ausnahme. Nur dort, wo sie zwingend notwendig ist, bleibt die Unterschrift auf Papier bestehen. Ziel ist es, Verwaltungsleistungen weitgehend digital und ohne unnötige Hürden zugänglich zu machen.
Ein weiterer zentraler Baustein soll das neue kommunale Regelbefreiungsgesetz sein. Städte und Gemeinden erhalten damit die Möglichkeit, sich auf Antrag von bestimmten Landesvorgaben zu lösen, um neue und innovative Lösungen zu erproben – etwa in der Verwaltung, im Bau- und Planungsrecht oder bei digitalen Serviceangeboten. Bewähren sich diese Ansätze, können sie perspektivisch landesweit übernommen werden.
Zudem sollen Förderverfahren grundlegend modernisiert werden. Künftig möchte das Land stärker auf automatisierte Prozesse, vereinfachte Nachweise und Pauschalen setzen. Aufwendige Einzelfallprüfungen sollen reduziert werden, sodass Förderentscheidungen deutlich schneller getroffen werden können.
Mit diesem Gesetzespaket gehen wir einen großen Schritt in Richtung einer modernen und bürgernahen Verwaltung. Wir schaffen mehr Freiheit und weniger Bürokratie – für Kommunen, für Unternehmen und für die Menschen vor Ort.
Nicht derjenige, der Bürokratie abbauen will, muss sich rechtfertigen, sondern der Staat, wenn er nicht vereinfachen kann. Wir setzen auf Vertrauen und schaffen echte Freiräume.
Nach dem Kabinettsbeschluss werden nun die Verbände beteiligt. Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen.