Gesetzentwurf sieht 16,45 Milliarden Euro für Kommunen in NRW vor.
Das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) regelt jedes Jahr die Verteilung der Finanzmittel des Landes an die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Grundlage sind dabei die Steuerkraft und die Einwohnerzahl der Kommunen – wer über die Steuereinnahmen weniger Einnahmen zu erwarten hat, erhält (mehr) Unterstützung aus dem Finanzausgleich.
Für die Städte in meinem Wahlkreis bedeutet das deutliche Unterschiede. Konkret stellt sich die Entwicklung wie folgt dar: Balve und Menden müssen laut Arbeitskreisberechnung damit rechnen, im Jahr 2026 keine Schlüsselzuweisungen zu erhalten. Grund dafür sind die aktuellen Steuerschätzungen, die für diese Städte vergleichsweise hohe Einnahmen prognostizieren – nicht nur bei der Gewerbesteuer, sondern auch bei den Anteilen u. a. an der Einkommensteuer und weiteren erhobenen Steuern.
Im Berechnungssystem des GFG gelten Balve und Menden damit als nicht zuweisungsbedürftig. Anders gestaltet es sich in Hemer, Neuenrade und Plettenberg. Für diese Städte werden geringere Steuereinnahmen als im laufenden Jahr prognostiziert. Hemer könnte 19.938.367,70 Euro erhalten, Neuenrade 1.653.941,48 Euro und Plettenberg 6.718.174,00 Euro.
Das zeigt, dass das Gemeindefinanzierungsgesetz sensibel auf die Steuerkraft vor Ort reagiert. Städte mit starken Einnahmen wie Balve und Menden verlieren ihre Zuweisungen, während Kommunen mit zurückgehenden Einnahmen einen Ausgleich durch das Land erhalten. Ziel dieser Vorgehensweise ist, dass alle Städte und Gemeinden handlungsfähig bleiben – unabhängig von kurzfristigen Schwankungen bei den Steuereinnahmen.
Neben den Schlüsselzuweisungen sieht das Gemeindefinanzierungsgesetz auch Pauschalen vor, die jede Stadt erhält – unabhängig von ihrer Steuerkraft. Hierzu zählen die Allgemeine Investitionspauschale sowie zweckgebundene Mittel, etwa für die Unterhaltung von Infrastruktur, Schulen oder Sportstätten.
Für das Jahr 2026 bedeutet das:
