NRW ergreift wichtigen Schritt zur finanziellen Entlastung der Kommunen.
„Die Kommunen in NRW brauchen mehr finanziellen Handlungsspielraum. Deshalb freue ich mich, dass das Land NRW die Städte und Gemeinden gezielt bei der Entlastung ihrer Haushalte unterstützten wird“, sagt der CDU-Landtagsabgeordnete Matthias Eggers.
Die Landesregierung hat in dieser Woche einen Gesetzesentwurf vorgelegt, um die Kommunen von drückenden Zahlungsverpflichtungen zu entlasten, die zur Liquiditätssicherung aufgenommen worden sind. Ziel dieses Gesetzes ist es, als Land auf Antrag kurzfristige Liquiditätsverbindlichkeiten von den Kommunen zu übernehmen – nach klaren, fairen
Kriterien und Bilanzprüfung.
„Auch für die Städte in meinem Landtagswahlkreis ist das eine gute Nachricht. Wie viele andere Kommunen in NRW haben auch diese bereits konsequent Schulden abgebaut. Um jedoch auch weiterhin ihren Verpflichtungen zu weiteren Investitionen nachkommen zu können, müssen die kommunalen Haushalte nun endlich von drückenden Altschulden befreit werden. Dies gilt insbesondere auch für mittelgroße Städte wie Hemer oder Menden in meinem Wahlkreis und
nicht nur für die sehr hochverschuldeten Großstädte im Ruhrgebiet“, betont Eggers.
Die Entlastung soll nach drei Kriterien erfolgen, die kumulativ erfüllt sein müssen: Übergang von insgesamt 50 Prozent des gemeldeten und geprüften Gesamtvolumens der übermäßigen kommunalen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in die Schuld des Landes Nordrhein-Westfalen – allen Kommunen wird eine einheitliche Mindestquote ihrer übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung abgenommen und nach Teilnahme hat keine
Kommune einen höheren Bestand an berücksichtigungsfähigen übermäßigen Verbindlichkeiten als 1.500 Euro je Einwohnerin und Einwohner.
Mit dem Gesetzentwurf steht ein konkreter Fahrplan fest, um die Kommunen in Nordrhein-Westfalen anteilig von übermäßigen Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten zu entlasten. Maßgeblicher Stichtag für die Betrachtung ist der 31. Dezember 2023. Kommunale Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung setzen sich zusammen aus: Liquiditätskrediten, zur
Liquiditätssicherung begebene Wertpapiere der Kommunen sowie aus Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einem kommunalseitig geführten Cash-Pool. Als „übermäßig” im Sinne des Gesetzes gilt der Bestand von Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in einer Kommune dann, wenn dieser eine Pro-Kopf-Verschuldung von 100 Euro je Einwohnerin und Einwohner nach Abzug bestimmter liquider Mittel übersteigt. Die durch das Land Nordrhein-Westfalen übernommenen Verbindlichkeiten sind zum Zeitpunkt der Übernahme durch die Kommune erfolgsneutral gegen die allgemeine Rücklage eigenkapitalerhöhend zu verrechnen.
„Auch die höher verschuldeten Städte meines Wahlkreises – Hemer und Menden – könnten durch dieses Gesetz wieder ‚mehr Luft zum Atmen erhalten‘!“, so Eggers. Hemer drücken zum Stichtag 13.12.2023 Kassenkredite von rund 62 Millionen Euro. In Menden sind es rund 54 Millionen Euro. Je Einwohner sind dies in Hemer 1.833 Euro – in Menden immerhin 1.033 Euro. Eine Entlastung von bis zu 50 Prozent – abzgl. natürlich eines Sockelbetrags von 100 Euro je Einwohner – würde die beiden Städte spürbar handlungsfähiger machen.
Wichtig für die weitere Vorgehensweise ist neben einer ausführlichen Analyse der vorliegenden Zahlen auch eine klare Regelung, wie zukünftig neue Schulden möglichst verhindert werden können. Stark verschuldete Städte benötigen Hilfe, es darf aber kein Freibrief für neue Verschuldung ausgestellt werden. „Dies ist dann auch fair gegenüber (kleineren) Städten wie Balve, Neuenrade und Plettenberg, die eine Verschuldung pro Einwohner von 100 Euro bei weitem nicht erreichen“, sagt der Abgeordnete.
Pressemitteilung vom 15. Mai 2025