Land legt Entwurf des Landeswärmeplanungsgesetzes vor.
Nordrhein-Westfalen will die erste klimaneutrale Industrieregion Europas werden und geht bei der Energie- und Wärmewende voran. Dazu hat die Landesregierung gemäß den Vorgaben des Bundes den Entwurf des Landeswärmeplanungsgesetzes beschlossen.
Mit der landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes erhalten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen und Unternehmen die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit.
Laut Entwurf sollen die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen eigene Wärmepläne erstellen, um Investitionssicherheit für eine klimagerechte Wärmeversorgung zu geben. Die Kosten für die Erstellung der Wärmepläne trägt das Land. Die Gemeinden haben Kenntnisse über die lokalen Gegebenheiten und die Akteure vor Ort, was von großem Wert ist. Daher benötigt man diese, also auch Stadtwerke, Energieversorger, Handwerksbetriebe sowie Bürgerinnen und Bürger, als strategischen Partner.
Wie das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW berichtet, haben bis Ende 2023 rund 250 der 396 Gemeinden einen Antrag auf Förderung für die Durchführung der Wärmeplanung gestellt. Hierzu nutzt die Landesregierung auch die „Länderöffnungsklauseln“, ein vereinfachtes Verfahren für kleinere Gemeinden, und ermöglicht eine umfangreiche kommunale Zusammenarbeit.
Den Gemeinden wird seitens der Landesregierung ein umfangreiches Unterstützungspaket angeboten: Das Kompetenzzentrum Wärmewende steht für Beratungen bereit und es wird einen Leitfaden zum Landesgesetz geben, der von NRW.Energy4Climate erstellt wird. Auch Daten über das Wärmekataster sind vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen erhältlich. Zudem soll der Datenaustausch zwischen Kommunen und Land rein digital erfolgen.
Das Ziel der NRW-Landesregierung ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045.