Landtag führt Möglichkeit zu differenzierten Hebesätzen bei der Grundsteuer ein
Kommunen können nun Grundsteuer selbst gestalten. Der NRW-Landtag gibt den Kommunen mehr Freiheiten bei der Ausgestaltung der neuen Grundsteuer. Städte und Gemeinden können künftig statt eines einheitlichen Hebesatzes auch unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien zur Berechnung der Grundsteuer festlegen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der schwarz-grünen Regierungsfraktionen wurde in…