Arbeitskreis-Berechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz
Gesetzentwurf sieht 16,45 Milliarden Euro für Kommunen in NRW vor. Das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) regelt jedes Jahr die Verteilung der Finanzmittel des Landes an die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Grundlage sind dabei die Steuerkraft und die Einwohnerzahl der Kommunen – wer über die Steuereinnahmen weniger Einnahmen zu erwarten…