Landtag möchte Abschaffung mehrfacher Erlaubnis- und Gebührenpflichten.
Die Schaustellerbranche ist ein traditionsreicher Bestandteil unseres kulturellen Lebens und trägt maßgeblich zur Vielfalt von Veranstaltungen und Festen in Nordrhein-Westfalen bei. Die Pfingstkirmes in meiner Heimatstadt Menden ist ein gutes Beispiel hierfür..
Eine große bürokratische Belastung der Schaustellerinnen und Schausteller soll nun abgeschafft werden: die individuelle Schanklizenz in jeder Kommune für alkoholische Getränke. Da es keine bundeseinheitliche Regelung gibt, müssen Schausteller in einigen Bundesländern, auch in NRW, für jede Veranstaltung in jeder Kommune eine neue, kostenpflichtige Schanklizenz beantragen. Dies führt zu erheblichen finanziellen und organisatorischen Belastungen.
In anderen Bundesländern wurde bezüglich der Schanklizenzen bereits eine Vereinfachung vorgenommen – dort reicht in der Regel die Eintragung der reisegastronomischen Tätigkeit in der Reisegewerbekarte aus.
Diese ungleiche Handhabung stellt eine deutliche Benachteiligung unserer ansässigen Schausteller dar – es muss daher dringend eine kurzfristige Entlastung her.
Der Landtag hat mit einem fraktionsübergreifenden Antrag nun die Landesregierung beauftragt, diese Entlastung in die Wege zu leiten. Der Besitz einer Reisegewerbekarte erfüllt alle gaststättenrechtlichen Erfordernisse, so dass Schankgebühren entfallen müssen.