Offene Ganztagsschule (OGS): NRW wird Rechtsanspruch erfüllen

Haushaltsentwurf 2025 stellt noch mehr Mittel für OGS-Ausbau zur Verfügung.

Ich freue mich, dass das NRW-Landeskabinett im Haushaltsentwurf 2025 trotz der angespannten Haushaltslage nicht nur keine Einsparungen bei der Bildung unserer Kinder und Jugendlichen vorsieht, sondern noch weitere, zusätzliche Gelder bereitstellt.

Im Haushalt 2025 des Kinder- und Jugendministeriums stehen mehr als 6,5 Milliarden Euro für Kinder und Jugendliche bereit. Noch nie zuvor ist in NRW so viel Geld in Kitas, Jugendarbeit und Jugendhilfe geflossen. Dies gilt auch für den Ausbau des Offenen Ganztags im Grundschulbereich, für den die Landesregierung erstmals 50.000 zusätzliche Plätze plant.

Auch für die Jahre 2026 und 2027 sieht die Finanzplanung jeweils 50.000 und in 2028 25.000 neue Plätze vor, um den Rechtsanspruch auf OGS-Plätze umzusetzen. Ab dem Jahr 2027 investiert die Landesregierung damit jährlich mehr als eine Milliarde Euro in den Offenen Ganztag. Damit können zum Schuljahr 2028/29 vonseiten des Landes insgesamt 605.000 Plätze im Offenen Ganztag finanziert werden. Prognosen zeigen, dass im Endausbau des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2029/30 für etwa 80 Prozent der Kinder im Grundschulalter ein Ganztagsplatz benötigt wird, das sind knapp 590.000 Plätze. Der Rechtsanspruch wird also erfüllt.

Der Offene Ganztag bei uns in NRW ist von Beginn an als Kooperationsmodell zwischen Jugendhilfeträger und Schule konzipiert gewesen. Mit einem rechtseindeutigen Erlass bekennen wir uns zu unserer gemeinsamen Verantwortung für die erfolgreiche Fortführung der OGS und schaffen damit Klarheit und Verlässlichkeit für die Träger und Familien. Zudem stärkt der neue Erlass die Beteiligung von Kindern im Offenen Ganztag.

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