Neues Bürgerenergiegesetz für NRW

Menschen in den Kommunen sollen beteiligt werden.

Die schwarz-grüne Zukunftskoalition plant derzeit ein Bürgerenergiegesetz für Nordrhein-Westfalen, durch das Kommunen und Anwohner vom Bau neuer Windkrafträder profitieren und finanziell beteiligt werden sollen.

Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde nun durch die Fraktionsvorsitzenden Thorsten Schick, CDU, und Wibke Brems, Grüne, vorgestellt und am 21. September in den Düsseldorfer Landtag eingebracht. Wenn sich ein neues Windrad dreht, soll es künftig in den Kassen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gemeinden klingeln. Und wir wollen, dass die Betreiber dazu verpflichtet werden.

Die Windradbetreiber haben hier die Wahl, welche Option sie den Anwohnern anbieten: Die Spanne geht von Zahlungen bis hin zu vergünstigtem lokalem Strom. Geplant ist auch eine Abgabe an die Gemeinden, sollte sich der Betreiber weigern, Anwohner zu beteiligen. In diesem Fall ist eine Pauschale von 0,8 Cent/KWh fällig.

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