Landtag führt Möglichkeit zu differenzierten Hebesätzen bei der Grundsteuer ein

Kommunen können nun Grundsteuer selbst gestalten.

Der NRW-Landtag gibt den Kommunen mehr Freiheiten bei der Ausgestaltung der neuen Grundsteuer. Städte und Gemeinden können künftig statt eines einheitlichen Hebesatzes auch unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien zur Berechnung der Grundsteuer festlegen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der schwarz-grünen Regierungsfraktionen wurde in namentlicher Abstimmung verabschiedet.

Mit der nun beschlossenen Differenzierung will das Land eine übermäßige Belastung der Eigentümer von Wohnimmobilien vermeiden. Die Kommunen können die Option nutzen, müssen aber nicht. So können sie auch weiterhin einen einheitlichen Hebesatz für Grundstücke festlegen. Wir bieten somit eine maximale Flexibilität für unsere Städte und Gemeinden.

Ziel von Bund und Ländern bei der Umsetzung der Grundsteuerreform ist die Aufkommensneutralität. Das heißt, das Steueraufkommen in den einzelnen Kommunen soll nach der Reform in etwa so hoch sein wie vor der Reform. Das Finanzministerium hat bereits für alle 396 Kommunen einen individuellen Hebesatz berechnet, mit dem das Aufkommen gleich bleibt. Außerdem wurde auch ein Vorschlag für eine Differenzierung errechnet.

Ich habe Verständnis für die Sorge der Verantwortlichen in den Kommunen, die besondere Herausforderungen bei der Umsetzung sehen. Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk hat jedoch bereits angekündigt, dass jede erforderliche Unterstützung gegeben wird. Die für die Berechnung erforderlichen Programme werden bereits erstellt.

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