Gewaltschutz für Frauen wirksam erweitern

Aktuelle Stunde auf Antrag von CDU und Grünen im NRW-Landtag.

Der Bundesrat hat dem Gewalthilfegesetz zugestimmt – ein Meilenstein zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Nach intensiven Verhandlungen, insbesondere zur Finanzierung, ist es gelungen, eine regelmäßige Überprüfung der Umsetzung sicherzustellen.

Das Gesetz gewährt erstmals gewaltbetroffenen Frauen, Mädchen und ihren Kindern einen kostenlosen Rechtsanspruch auf Schutz, Hilfe und Beratung. Dies stellt die größte politische Veränderung beim Gewaltschutz seit Jahrzehnten dar! Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem: 2023 wurden 360 Frauen Opfer eines Femizides – eine Frau pro Tag, nur weil sie eine Frau ist.

Die Bundesregierung hat mit dem Gewalthilfegesetz den rechtlichen Rahmen für Schutz und Hilfe bei Gewalt geschaffen. Es ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Ich freue mich, dass Bund und Länder zusammengearbeitet haben, um diesen wichtigen Schritt zu gehen.

Doch die Umsetzung des Gesetzes stellt auch Länder und Kommunen vor Herausforderungen. Nordrhein-Westfalen hat bereits eine hochdifferenzierte Gewalthilfeinfrastruktur, und in der laufenden Legislaturperiode wurden viele Anstrengungen unternommen, diese weiter auszubauen.

Der Bund kommt mit einer Protokollerklärung zu den Kosten der Umsetzung des Gesetzes und der Zusage, diese vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zu überprüfen, den Ländern einen großen Schritt entgegen. Er muss jedoch dauerhaft die Finanzierung des Hilfesystems sichern. Die hohen Umsetzungskosten erfordern eine langfristige finanzielle Verantwortung des Bundes.

Daher debattierte der Landtag die aktuellen Herausforderungen im Gewaltschutz und die Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen einer aktuellen Stunde.

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