KI-gesteuerte Serviceangebote sollen erweitert werden.
Künstliche Intelligenz (KI) ist heutzutage allgegenwärtig und kann auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung entlasten, sie kann Verwaltungsprozesse effizienter gestalten, zur Optimierung von Serviceleistungen beitragen und die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern verbessern.
Aufgaben der öffentlichen Verwaltung teilweise auf KI zu übertragen, beispielsweise durch Chatbots, die rund um die Uhr automatisiert Standardfragen beantworten können, ist sinnvoll und wird zum Teil ja bereits praktiziert.
Wichtig ist jedoch die Berücksichtigung von Datenschutz, IT-Sicherheit, ethischer, rechtlicher und politischer Fragen sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Prozesse. Zudem darf an Stellen, wo Gesetze und Vorschriften menschlichen Ermessensspielraum vorsehen, die KI nicht alleine entscheiden. Am Ende sollten Menschen Entscheidungen treffen können, die andere Menschen unmittelbar betreffen. Außerdem muss auch in Zukunft immer ein Mensch vor Ort in den Bürgerämtern zur Stelle sein, falls Bürger, gerade auch ältere Menschen, mit der digitalen Technik nicht zurechtkommen.
Eine der großen Herausforderungen ist zudem die komplette Digitalisierung der Behörden. Nur vollständig digitalisierte Prozesse können bestmöglich automatisiert und KI-unterstützt bearbeitet werden.
CDU und Grüne fordern daher die Landesregierung auf, gemeinsam mit der IT.NRW KI-Projekte für den Einsatz in der öffentlichen Verwaltung in NRW sowie als Serviceangebot für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zu erarbeiten. Kooperations- und Nachnutzungsmöglichkeiten mit anderen Bundesländern oder dem Bund müssen geprüft werden.
Auch die gesetzgebenden Organe der Europäischen Union und das Europäische Parlament befassen sich seit geraumer Zeit mit einer Verordnung zur Festlegung von Vorschriften für KI (den sogenannten AI-Act), so dass ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen gegeben ist.