Am 7. Januar wurde die Bezahlkarte in Nordrhein-Westfalen erstmals an Flüchtlinge ausgegeben. Zunächst in fünf Landeseinrichtungen – eine pro Regierungsbezirk. In den nächsten drei Monaten wird sie auf weitere 50 Einrichtungen ausgeweitet und ab dem zweiten Quartal auch in den Kommunen eingeführt.
Die Bezahlkarte soll illegale Migration bekämpfen, das Geschäftsmodell von Schleuserbanden stoppen und unser Land weniger attraktiv für Flüchtlinge, die vor allem wegen der hohen Sozialleistungen einreisen, machen.
Ihre Einführung ändert nichts an unserer humanitären Verantwortung! Wir gewähren weiterhin schutzbedürftigen Menschen Schutz und Aufenthalt in Deutschland.
FAQ:
Warum ist die Einführung der Bezahlkarte sinnvoll?
Sachleistungen verringern Anreize zur illegalen Migration, da hohe Sozialleistungen oft zur finanziellen Unterstützung der Familien in der Heimat genutzt werden. Dies widerspricht dem Asylgedanken. Zudem erschwert die Bezahlkarte das Geschäftsmodell von Schleusern, die hohe Bargeldbeträge verlangen.
Wer erhält die Bezahlkarte?
Asylbewerber erhalten die Bezahlkarte während des Bezugs von Grundleistungen (max. 36 Monate) und Analogleistungen. Mit Arbeitsaufnahme entfällt sie.
Wie funktioniert die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ersetzt die wöchentliche Bargeldausgabe in Landeseinrichtungen. Sie ist eine guthabenbasierte Visa-Debitkarte, nutzbar im Einzel- und Onlinehandel sowie für Bargeldabhebungen bis 50 Euro monatlich.
Warum kann mit der Bezahlkarte Bargeld in Höhe von 50 € im Monat abgehoben werden?
Insbesondere Familien sind darauf angewiesen, über einen gewissen Bargeldbetrag zu verfügen, um beispielsweise Kinderkleidung auf Flohmärkten günstiger kaufen zu können, sprich: Überall dort, wo eine Kartenzahlung in der Regel nicht möglich ist.
Was schließt die Bezahlkarte aus?
Nicht eingesetzt werden kann die Karte im Ausland und für Geldtransfers in das Ausland, sexuelle Dienstleistungen und Glücksspiel. Ebenfalls nicht möglich ist es, die Karte zu überziehen.
Wie wird die Einführung der Bezahlkarte finanziert?
Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit 13 anderen Bundesländern einen Dienstleister für die Bezahlkarte beauftragt. Für die Einführung und den Betrieb der Bezahlkarte werden die erforderlichen Mittel bereitgestellt (insgesamt rund 12
Millionen Euro).
Wie ist die Einführung der Bezahlkarte in den Kommunen geplant?
Asylbewerber behalten die Karte nach der Zuweisung in Kommunen. Kommunen können dank Opt-Out-Regelung eigene Systeme nutzen, doch die Bezahlkarte vereinfacht die Verwaltung. Informationsveranstaltungen bereiten die Einführung im zweiten Quartal vor.