Bessere Startchancen durch verpflichtende ABC-Klassen

Landtag beschließt vorschulische Förderung der Sprachkompetenz.

Der nordrhein-westfälische Landtag hat die Einführung verpflichtender schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz beschlossen. Mit dem 18. Schulrechtsänderungsgesetz werden sogenannte ABC-Klassen geschaffen, die Kinder bereits im Jahr vor der Einschulung gezielt auf einen erfolgreichen Schulstart vorbereiten.

Hintergrund ist, dass bei den Schuleingangsuntersuchungen 2024 rund 33 Prozent der Kinder in Nordrhein-Westfalen Auffälligkeiten im Bereich der Sprachkompetenz zeigten.

Sprache ist der Schlüssel zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe. Kinder, die dem Unterricht sprachlich nicht folgen können, starten mit einem erheblichen Nachteil in ihre Schulzeit. Deshalb ist es richtig, frühzeitig gezielt zu fördern.

Künftig nehmen alle Kinder bereits im Frühjahr des Jahres vor der Einschulung an einer landesweit einheitlichen Sprachstandsfeststellung teil. Wird ein Förderbedarf festgestellt, besuchen sie im folgenden Schuljahr zweimal wöchentlich verpflichtend eine ABC-Klasse. Dort werden neben sprachlichen Fähigkeiten auch motorische, sozial-emotionale und weitere grundlegende Kompetenzen gestärkt.

Kein Kind darf bereits am ersten Schultag abgehängt sein. Mit den ABC-Klassen schaffen wir ein verbindliches Angebot, das Kinder individuell unterstützt und ihnen bessere Startchancen ermöglicht.

Die ersten verpflichtenden Vorkurse beginnen im Schuljahr 2028/2029. Die ABC-Klassen ergänzen die bestehende Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen und setzen dort an, wo weiterer Unterstützungsbedarf besteht.

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