Eigentümerinnen und Eigentümer dauerhaft entlasten.
Zu Beginn des Jahres beschäftigt sich der Ausschuss für Heimat und Kommunales, dem ich angehöre, intensiv mit dem Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. In einer Sachverständigen-Anhörung konnten Expertinnen und Experten ihre Expertise einbringen.
Dies ist ein weiterer Schritt, auch langfristig die Anwohnerinnen und Anwohner nicht mehr an den Ausbaukosten für kommunale Straßen zu beteiligen. Bereits jetzt muss niemand mehr für Ausbaumaßnahmen zahlen, die nach dem 01.01.2018 beschlossen worden sind. Das Land erstattet schon jetzt 100 Prozent der Kosten durch ein Förderprogramm. Mit dem neuen Gesetz wird dieses langfristig so gesetzlich verankert.
Mit dem „Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen“ (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen – KAG-ÄG NRW) soll nun die rechtliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen – unter Einräumung eines Erstattungsanspruches der Gemeinden und Gemeindeverbände gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen – umgesetzt werden.
Die Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN kommt mit diesem Gesetzentwurf dem Versprechen nach, die Belastungen von Grundstückseigentümern abzuschaffen. Mit den Anhörungen befindet sich das Gesetzesvorhaben vor der zweiten Lesung und somit in intensiver konstruktiver Beratung. Für die schwarz-grüne Regierungskoalition ist jedoch klar: Eigentümerinnen und Eigentümer in NRW werden dauerhaft nicht belastet.