Früh fördern, besser starten: Neue ABC-Klassen in Nordrhein-Westfalen

Sprachförderung bereits vor der Einschulung sicherstellen.

Ein guter Schulstart ist entscheidend für den weiteren Bildungsweg. Genau hier setzt das 18. Schulrechtsänderungsgesetz in NRW an, das in dieser Woche in den Landtag eingebracht wurde: Mit verbindlichen sogenannten ABC-Klassen sollen Kinder künftig bereits vor der Einschulung gezielt in ihrer Sprachentwicklung gefördert werden.

Sprache ist der Schlüssel für Bildungserfolg. Deshalb ist es richtig, dass wir Kinder mit Förderbedarf frühzeitig unterstützen – noch bevor sie eingeschult werden.

Kern des Gesetzes ist eine vorgezogene Schulanmeldung im Frühjahr, rund eineinhalb Jahre vor der Einschulung. Im Rahmen einer landesweit einheitlichen Sprachstandsfeststellung wird dabei festgestellt, ob ein Kind zusätzliche Förderung benötigt. Ist das der Fall, wird die Teilnahme an einer ABC-Klasse verpflichtend.

Die Förderung findet im Jahr vor der Einschulung statt und umfasst zwei Termine pro Woche mit jeweils zwei Stunden. Durchgeführt werden die Kurse unter schulischer Verantwortung, wobei neben sprachlichen Fähigkeiten auch soziale, kommunikative und motorische Kompetenzen gestärkt werden.

Wir dürfen Kinder nicht erst dann unterstützen, wenn Schwierigkeiten bereits sichtbar sind. Entscheidend ist, früh anzusetzen und gleiche Chancen von Anfang an zu ermöglichen.

Ergänzend sieht das Gesetz weitere Fördermöglichkeiten vor: Wenn Kinder mehr Zeit für ihre Entwicklung benötigen, kann die Schuleingangsphase flexibel auf drei Jahre ausgeweitet werden.

Die ersten verpflichtenden ABC-Klassen sollen ab dem Schuljahr 2028/2029 starten. Bis dahin werden die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen geschaffen.

You are currently viewing Früh fördern, besser starten: Neue ABC-Klassen in Nordrhein-Westfalen