Kommunale Wärmeplanung in NRW

Landesregierung setzt Landeswärmeplanungsgesetz um.

Nordrhein-Westfalen strebt an, die erste klimaneutrale Industrieregion Europas zu werden und geht bei der Energie- und Wärmewende voran. Daher hat die Landesregierung das Landeswärmeplanungsgesetz beschlossen, das den Kommunen Planungssicherheit für eine klimagerechte Wärmeversorgung bietet. Gemeinden sollen eigene Wärmepläne erstellen, um Investitionen in nachhaltige Wärmeversorgung zu sichern.

Im Gegensatz zum verunsichernden Heizungsgesetz der Bundesregierung bietet das Landesgesetz Vertrauen. Uns geht es darum, das Ganze so durchzuführen, dass es kommunalfreundlich ist und ohne viel Bürokratie auskommt. Planungssicherheit und Technologieoffenheit sind entscheidend. 

Das Gesetz ermöglicht den Kommunen eine zukunftsfähige und wirtschaftliche Wärmeversorgung, zudem werden die interkommunale Zusammenarbeit sowie vereinfachte Verfahren für kleine Kommunen gefördert.

Der Erfolg der Wärmeplanung hängt von der Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Wirtschaft, Energieversorgern und Bürgern ab. Besonders regionale Akteure wie Handwerks-Meisterbetriebe spielen eine wichtige Rolle bei der Akzeptanz und Umsetzung der Wärmewende. Wir müssen auf das Know-how vor Ort setzen. Und da sitzen die Profis bei kommunalen Stadtwerken und im heimischen Handwerk.

Wichtig für den Erfolg der Wärmewende ist die Planungssicherheit für Unternehmen und Verbraucher, um die passende Wärmetechnologie zu wählen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell mit rund 90 Millionen Euro bis 2028 und bietet praxisnahe Beratung sowie wertvolle Daten, etwa über das Wärmekataster und den Energieatlas NRW. Damit die Wärmeversorgung kosteneffizient und nachhaltig bleibt, fordert Nordrhein-Westfalen eine stärkere Unterstützung des Bundes, insbesondere bei der Förderung von Wärmenetzen.

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