NRW führt Honoraruntergrenzen für Kulturschaffende ein.
Künstlerinnen und Künstler leisten für unsere Gesellschaft einen wertvollen Beitrag und verdienen eine faire Bezahlung!
Als erstes Flächenland führt NRW mit Honoraruntergrenzen für Künstler eine faire Vergütung ein.
Ab August 2024 gelten Honoraruntergrenzen in den Programmen der Kulturellen Bildung, die allein vom Land gefördert werden. Die flächendeckende Einführung in allen Sparten folgt ab Januar 2026.
Dann gelten bei der Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern Honoraruntergrenzen, sobald das Land mit einem Cent an der Förderung beteiligt ist.
Von der Einführung werden sowohl Künstlerinnen und Künstler als auch das Publikum profitieren.
Mehr dazu unter: https://www.mkw.nrw/fuer-faire-bezahlung-von-kuenstlerinnen-und-kuenstlern-nordrhein-westfalen-fuehrt